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Soforthilfe für armutsbetroffene Menschen (11.5 Millionen Franken)

Die Corona-Krise verschärfte in der Schweiz die finanzielle Situation von armutsbetroffenen Menschen. Die Armut ist auch hier sichtbarer geworden. Mit 11.5 Millionen Schweizer Franken unterstützte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bis Ende 2020 insgesamt 14'000 Menschen in Not mit finanzieller Soforthilfe. Die Mittel der finanziellen Soforthilfe sind aufgebraucht. Darum hat das SRK diese per Ende Jahr eingestellt.
Soforthilfe für armutsbetroffene Menschen (11.5 Millionen Franken)
Soforthilfe für armutsbetroffene Menschen (11.5 Millionen Franken)

Normalerweise zeigt sich Armut zeitverzögert. Betroffene versuchen zuerst, alle  Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie reduzieren ihre Ausgaben indem sie beispielsweise beim  Essen sparen, sie schieben Arztbesuche auf und suchen Hilfe in der Familie. In der Corona Krise ging alles ganz schnell. Die durch die Pandemie ausgelöste Krise trifft im März 2020  viele Menschen, die bis jetzt an der Armutsgrenze lebten und nun plötzlich in finanzieller Not  sind.  Es sind Selbstständige, denen alle Aufträge wegbrechen, Menschen, die im Stundenlohn  oder auf Abruf arbeiten. Betroffen sind Arbeitnehmende aus Niedriglohn-Branchen wie  Gastronomie oder Detailhandel wie auch Menschen, welche bereits vor der Krise in der Armut  oder an der Armutsgrenze lebten. Sie alle sind Opfer der Corona-Krise und können plötzlich  lebensnotwendige Ausgaben nicht mehr stemmen.  

Hilfe weiterhin nötig 

Einmal- oder Mehrfachbeiträge wie die Soforthilfe des SRK können helfen, Engpässe zu  überbrücken und durchzuatmen. Doch dies reicht nicht aus, denn die wirtschaftlichen Folgen  der Pandemie treffen jene am härtesten, die bereits vorher ein sehr knappes Budget hatten.  Markus Mader, Direktor des Schweizerischen Roten Kreuzes, hält fest: «Es zeichnet sich ab,  dass bei vielen Betroffenen wie Working Poor, im Stundenlohn Angestellten, Familien, Alleinerziehenden, geflüchteten Menschen und Sans-Papiers, aber auch Selbstständigen  eine Unterstützung wie die bisherige finanzielle Soforthilfe nicht ausreichen wird.» Das SRK unterstützt subsidiär, es kann nicht übernehmen, was als staatliche Aufgabe  vorgesehen ist, und fordert Massnahmen für die systematische Unterstützung von  Armutsbetroffenen und Menschen mit tiefstem Einkommen in der Schweiz, die aufgrund der  Corona-Krise in Not geraten sind. Hier müssen gemäss Bundesverfassung und Gesetzen der  Bund und die Kantone einspringen, nicht nur punktuell mit einmaliger Unterstützung, sondern  nachhaltig während der ganzen Krise und dort, wo notwendig, darüber hinaus. 

Mit «2 x Weihnachten» weiter unterstützen 

Die Aktion «2 x Weihnachten» ruft die Bevölkerung dazu auf, Pakete mit Artikeln des  Grundbedarfs für notleidende Menschen in der Schweiz zusammenzustellen. Bis zum 11.  Januar 2021 können die Pakete portofrei per Post verschickt werden. Ein Paket kann  beispielsweise Babynahrung, Mehl, Zucker, Konfitüre, Honig sowie weitere lang haltbare  Lebensmittel und Körperhygieneprodukte enthalten. Die gespendeten Waren werden an  armutsbetroffene Menschen in der Schweiz verteilt.  

Mit einem Online-Paket können besonders verletzliche Familien in Armenien, Bosnien und  Herzegowina, Moldawien sowie Kirgistan unterstützt werden.  

«2 x Weihnachten» ist eine gemeinsame Aktion von Coop, SRG SSR, der Schweizerischen  Post und dem Schweizerischen Roten Kreuz. 

Weitere Informationen: 2xweihnachten.ch 

www.redcross.ch

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