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Bestätigendes Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026

Wählen aus dem Ausland ist möglich: wie Sie Ihr Stimmrecht ausüben, ohne nach Italien zurückzukehren
Bestätigendes Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026
February 4, 2026
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Bestätigendes Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026

Anlässlich des bestätigenden Verfassungsreferendums vom 22.03.2026 und 23.03.2026, das die Änderung einiger Artikel der Verfassung im Rahmen der sogenannten Justizreform betrifft, können die im Ausland ansässigen Italienerinnen und Italiener ihr Stimmrecht regulär direkt aus dem Ausland ausüben, ohne nach Italien zurückkehren zu müssen.

Die Abstimmung wurde mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 13.01.2026 ausgerufen, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale (italienisches Amtsblatt) vom 14.01.2026. Das Wahlrecht ist ein von der italienischen Verfassung garantiertes Recht, und nach geltendem Recht können italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland ansässig sind oder sich vorübergehend dort aufhalten und in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, per Briefwahl abstimmen.

Die Stimmabgabe aus dem Ausland erfolgt über die Zusendung eines Wahlumschlags an die eigene Wohnadresse. Aus diesem Grund ist es wesentlich, dass die Personendaten und die Adresse beim zuständigen Konsularamt korrekt und aktuell sind. Dafür wird die Nutzung des Online-Portals der Konsulardienste Fast It dringend empfohlen, wobei zu beachten ist, dass die Wahlumschläge fast einen Monat vor dem Abstimmungstermin in Italien verschickt werden müssen.

Was zu tun ist, um aus dem Ausland wählen zu können

Um das Stimmrecht aus dem Ausland korrekt auszuüben, sind einige grundlegende Schritte zu befolgen:

  1. Prüfen, ob man in den Wählerverzeichnissen und im AIRE eingetragen ist
  2. Kontrollieren, dass die eigenen Personendaten und die Wohnadresse im Ausland aktuell sind
  3. Bei nicht korrekten Daten die eigene Position umgehend beim zuständigen Konsularamt regularisieren
  4. Vorzugsweise das Portal Fast It für die Aktualisierung der Informationen nutzen
  5. Den Erhalt des Wahlumschlags an der eigenen Wohnadresse abwarten und die enthaltenen Anweisungen für die Rücksendung der Stimme genau befolgen

Alternativ zur Briefwahl können die im AIRE eingetragenen Wählerinnen und Wähler entscheiden, in Italien in ihrer Gemeinde der Wahlregistrierung zu wählen. Diese Entscheidung muss dem Konsulat bis zum 24.01.2026 schriftlich mitgeteilt werden und gilt ausschliesslich für die betreffende Referendumsabstimmung. Die Entscheidung kann anschliessend innerhalb derselben Frist widerrufen werden.

Das Gesetz sieht keine Rückerstattung der Reisekosten für die Rückkehr nach Italien anlässlich der Abstimmung vor, sondern nur Tarifvergünstigungen für Fahrten innerhalb des nationalen Territoriums.

Für jede weitere Klärung kann man sich an das eigene zuständige Konsularamt wenden, das die wichtigste Kontaktstelle für nützliche Informationen von öffentlichem Interesse für die im Ausland ansässigen Italienerinnen und Italiener darstellt.

Link zum DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 13 gennaio 2026 (Dekret des Präsidenten der Republik vom 13. Januar 2026)

Link zu Fast It

Link zum Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale (italienisches Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit)

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