
In der Schweiz oder in einem anderen Land im Ausland als italienischer Staatsbürger zu leben, bringt eine Verpflichtung mit sich, die oft unterschätzt wird: die Eintragung in die Anagrafe degli Italiani Residenti all'Estero, bekannt unter dem Akronym AIRE. Es handelt sich nicht um eine fakultative Formalität, sondern um eine gesetzliche Pflicht, die den Zugang zu Dokumenten, Bescheinigungen und grundlegenden Rechten bedingt. Hier sind zehn Schlüsselpunkte zur Orientierung.
Das AIRE, eingeführt mit dem Gesetz Nr. 470/88, ist das Register, in das sich italienische Staatsbürger eintragen müssen, die ihren Wohnsitz für mehr als 12 Monate ins Ausland verlegen. In der Schweiz gilt die Regel auch für besondere Situationen: Arbeitnehmer mit einer L-Bewilligung, die tatsächlich kontinuierlich im Land wohnen, unterliegen der Eintragungspflicht.
Nicht alle sind zur Eintragung verpflichtet. Von der Pflicht ausgenommen sind Personen, die für weniger als ein Jahr ins Ausland gehen, Saisonarbeiter, Personal, das im diplomatischen oder konsularischen Bereich arbeitet, und italienische Soldaten im Dienst bei Ämtern und Strukturen der NATO im Ausland.
Der Antrag auf Eintragung ins AIRE muss vom Staatsbürger auch für die eventuellen Mitglieder des mit ihm wohnhaften Familienkerns eingereicht werden, wie Ehegatte und minderjährige Kinder. Volljährige Staatsbürger müssen hingegen, auch wenn sie mit ihren Eltern zusammenwohnen, den Eintragungsantrag einzeln stellen.
Der Hauptkanal ist digital. Die Eintragung ins AIRE kann über das Portal Fast It beantragt werden, nach vorheriger Registrierung des Nutzers. Das System, erklären die diplomatischen Vertretungen, ermöglicht nicht nur die Ersteintragung, sondern auch die Mitteilung der Adressänderung oder der Verlegung aus einem anderen Konsularbezirk.
Die Botschaften empfehlen, die auf den offiziellen Portalen veröffentlichten Anweisungen genau zu befolgen. Ein unvollständiger oder fehlerhaft ausgefüllter Antrag wird zur notwendigen Korrektur zurückgesandt oder direkt abgelehnt, was die Bearbeitungszeiten verlängert.
Ein Detail, das bei Ersttragenden für Verwirrung sorgt: Der Konsularbeamte prüft die Unterlagen und übermittelt den Antrag an die zuständige italienische Gemeinde, die einzige Behörde, die befugt ist, die AIRE-Eintragungsbescheinigung auszustellen.
Das Konsulat Zürich ist in diesem Punkt klar: Die AIRE-Eintragung ist erforderlich, um alle vom Konsulat ausgestellten Dokumente und Bescheinigungen zu erhalten. Auch für die Beantragung der Ausstellung oder Erneuerung des Reisepasses muss diese Pflicht erfüllt sein. Ausserdem können, sobald man im Computersystem des Konsulats eingetragen ist, alle Formalitäten in wesentlich kürzerer Zeit erledigt werden.
Die Pflicht erschöpft sich nicht mit der Ersteintragung. Der italienische Staatsbürger muss dem territorial zuständigen Konsulat alle Änderungen der Personendaten mitteilen, wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse oder Familienzusammensetzung, die dann an die AIRE-Eintragungsgemeinde übermittelt werden.
Seit 2024 sind die Regeln strenger geworden: Die Sanktionen für die Nichterfüllung der Pflicht wurden verschärft und können zwischen 200 und 1000 Euro für jedes Jahr der unterlassenen Eintragung betragen. Steuerlich ist zu beachten, dass nach der Reform des Artikels 2 des Tuir durch das D.Lgs. 209/2023, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, die AIRE-Eintragung weder einen automatischen Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland noch eine absolute Vermutung des Wohnsitzes in Italien bei Unterlassung darstellt.
Die Eintragung öffnet die Türen zur Briefwahl aus dem Ausland. Bei Wahlen können im Ausland wohnhafte italienische Staatsbürger, die im AIRE und in den Wählerlisten eingetragen sind, per Briefwahl abstimmen, gemäss dem Gesetz vom 27. Dezember 2001, Nr. 459, oder sich dafür entscheiden, in Italien zu wählen, indem sie die Option innerhalb der vorgesehenen Fristen dem Konsulat mitteilen. Im Gesundheitsbereich bringt die Eintragung jedoch auch einen Verzicht mit sich: AIRE-Staatsbürger verlieren das Recht auf Gesundheitsversorgung in Italien, ausser bei vorübergehender Rückkehr. In diesem Fall können sie für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr die Eintragung in das Regionale Gesundheitssystem ohne Zuweisung eines Hausarztes beantragen, mit Ausstellung der Gesundheitskarte.
Wer in der Schweiz lebt, sollte sich an das zuständige Konsulat wenden, in Zürich, Genf, Bern oder Basel je nach Wohngebiet, um die eigene Personenstandsposition zu überprüfen und eventuelle nicht abgeglichene Daten zu aktualisieren. Eine korrekte und aktualisierte AIRE-Eintragung bleibt der erste Schritt, um im Ausland ohne bürokratische Hindernisse zu leben und die administrative Verbindung mit Italien intakt zu halten.