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Italien strebt zu Weihnachten die rote Zone an

Gestern hat der Ministerpräsident Giuseppe Conte am Ende eines Ministerrates ein Gesetzesdekret vorgelegt, das die Regeln für Bewegung und Haft während der Weihnachtsferien festlegt.
Italien strebt zu Weihnachten die rote Zone an
Italien strebt zu Weihnachten die rote Zone an
  • Die Regierung hat beschlossen, am 24., 25., 26. und 27. Dezember 2020 im gesamten Staatsgebiet eine rote Zone einzurichten. am 31. Dezember und 1. Januar 2021; am 2., 3., 5. und 6. Januar 2021. Grundsätzlich an den Tagen vor den Feiertagen und an den Feiertagen. An Wochentagen befindet sich jedoch ganz Italien in der orangefarbenen Zone mit den Modalitäten des dpcm vom 4. November.
  • Ab dem 21. Dezember ist jede Bewegung zwischen Regionen verboten, auch um Zweitwohnungen zu erreichen.
  • Laut einer Überwachung durch das Higher Institute of Health ist der Rt-Index, der die Ausbreitung des Virus signalisiert, zum ersten Mal seit anderthalb Monaten nicht gesunken: In der Woche vom 7. bis 13. Dezember stieg er von 0,82 auf 0,82 0, 86. Um das Krankenhaussystem im Hinblick auf die dritte Welle zu sichern, müsste es stattdessen unter 0,5 gebracht werden.
Was die rote Zone verspricht
(24., 25., 26. und 27. Dezember, 31. Dezember und 1. Januar 2021; 2., 3., 5. und 6. Januar)
  • Jede Bewegung innerhalb und außerhalb der Gemeinde ist verboten, mit Ausnahme von Arbeitsbedürfnissen, Notsituationen und gesundheitlichen Gründen. Um sich zu bewegen, ist eine Selbstzertifizierung erforderlich.
  • An Feiertagen können Sie Verwandte und Freunde besuchen. Der Umzug in Privathäuser ist nur für zwei Personen und einmal am Tag gestattet. Sie können Kinder unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderungen oder nicht autark mitbringen. Eine Selbstzertifizierung ist immer erforderlich.
  • Die Ausgangssperre bleibt von 22 bis 5 Uhr in Kraft.
  • Für diejenigen, die gegen die im Dekret vorgesehenen Verbote verstoßen, sind Strafen zwischen 400 und 1000 Euro vorgesehen.
  • Einzelhandelsgeschäfte (Geschäfte, Schönheitszentren) werden eingestellt, mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln und Grundnahrungsmitteln.
  • Zeitungshändler, Tabakhändler, Apotheken, Parapharmazien, Wäschereien, Friseure und Friseure bleiben geöffnet. Kultstätten können bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
  • Die Aktivitäten des Catering-Dienstes werden eingestellt (einschließlich Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien). Catering mit Lieferung nach Hause und bis 22 Uhr mit Mitnahme sind erlaubt.
  • Individuelle körperliche und sportliche Aktivitäten sind in der Nähe Ihres Hauses erlaubt.

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